Rechte und Pflichten von Angehörigen – 1 von 2

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Rechte und Pflichten von Angehörigen – 1 von 2

Hier eine Unterschrift, da eine Bargeldabhebung oder die Übernahme eines eingeschriebenen Briefes – im Alltag verschwimmen häufig die Grenzen, wenn es um Rechte und Pflichten von Angehörigen eines Demenzerkrankten geht.

Häufig passiert es schleichend, dass Agenden wie automatisch übernommen werden, doch nicht alles ist rechtens.

Vertretungsbefugnis und Rechte naher Angehöriger

Das Gesetz sieht vor, dass wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens nicht mehr besorgen kann, eine nächste Angehörige/ein nächster Angehöriger die Vertretung der Person für das jeweilige Rechtsgeschäft übernehmen kann. Dies ist allerdings nur möglich, solange kein Sachwalter bestellt wurde. Die Vertretungsbefugnis umfasst Alltagsgeschäfte wie Haushaltsführung, Organisation der Pflege, Beantragung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen sowie Geltendmachung von Ansprüchen wie Pension, Pflegegeld oder Sozialhilfe. Weiters sind sie zur Zustimmung zu medizinischen Behandlungen berechtigt, die nicht mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Gesundheit oder Persönlichkeit verbunden sind, sofern der zu Vertretende nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist. Der zu Vertretende hat das Recht gegen diese Vertretungsbefugnis Widerspruch einzulegen.

Als nächste Angehörige gelten:

  • Ehegattin/Ehegatte (im gemeinsamen Haushalt lebend)
  • Eingetragene Partner (im gemeinsamen Haushalt lebend)
  • Lebensgefährten (mindestens drei Jahre mit im gemeinsamen Haushalt lebend)
  • Volljährige Kinder
  • Eltern

 

Notarielle Registrierung notwendig

Die Vertretungsbefugnis muss von einem Notar im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Weiters sind eine Bescheinigung über das Nahverhältnis sowie ein ärztliches Zeugnis über die mangelnde Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit der zu vertretenden Person vorzulegen. Der Angehörige erhält nach erfolgter Registrierung eine Registrierungsbestätigung. Diese informiert auch über die mit der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger verbunden Rechte und Pflichten. Zum Beispiel: die „Förderung des Wohls der vertretenen Person“ sowie die „Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen“ der vertretenen Person. Eine Dritte/ein Dritter darf auf die Vertretungsbefugnis dieser nächsten Angehörigen/dieses nächsten Angehörigen vertrauen, wenn ihr/ihm bei Vornahme der Vertretungshandlung die Registrierungsbestätigung vorgelegt wird. Dies gilt auch für Geldbezüge vom Konto der vertretenen Person, soweit sie einen bestimmten Betrag (erhöhter allgemeiner Grundbetrag des Existenzminimums) monatlich nicht überschreiten.

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