Finanzielle Unterstützung

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Neben der emotionalen Belastung einer Demenzerkrankung bringt diese finanzielle Einbußen mit sich. Ausgaben für Pflegebehelfe, Betreuung, Medikation und Therapien belasten das Budget. Um dies zu reduzieren gewährt der Staat Pflegegeld, Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung aber auch die Möglichkeit zur Steuerentlastung.

Pflegegeld

Pflegegeld wird gewährt wenn

  • ein ständiger Pflegebedarf aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung vorliegt,
  • dieser mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und zumindest 6 Monate andauern wird und
  • in Österreich durchgeführt wird.

Der Antrag auf Pflegegeld wird bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger eingereicht, der den tatsächlichen Pflegebedarf ermittelt. Das Pflegegeld wird je nach Aufwand in sieben Stufen bemessen. Im Falle einer demenziellen Erkrankung kann ein Erschwerniszuschlag in der Höhe von 25 Stunden pro Monat (Fixwert) berücksichtigt werden. Die Führung eines Pflegetagebuchs ist für die Bemessung nützlich. (Mehr Informationen: www.sozialministeriumservice.at )

Behindertenausweis

Der Behindertenausweis bringt keine finanzielle Zuwendungen, dafür eine indirekte finanzielle Begünstigungen durch Steuerfreibeträge. Ist der Erkrankte nicht mehr in der Lage öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen besteht die Möglichkeit einen Parkausweis zu beantragen. Dies muss als Vermerk der “Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ eingetragen werden. Dieser Eintrag ermöglicht die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, Befreiung von Parkgebühren sowie den Erhalt einer Gratis-Jahresvignette von der Asfinag.

Mehr Informationen finden Sie unter www.sozialministeriumservice.at

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Liegt eine Betreuung durch eine 24-Stunden-Pflegerin vor kann dies mit bis zu 1.100 Euro bei Vorliegen von (unselbständigen) Arbeitsverhältnissen oder bis zu 550 Euro bei Vorliegen von Werkverträgen (bei selbständigen Betreuungskräften) betragen. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Mehr Informationen unter www.sozialministeriumservice.at

Einmalige Unterstützung durch Volkshilfe-Demenzhilfe Fonds

Seit März 2012 können finanziell benachteiligte Menschen mit Demenzerkrankung und/oder deren Angehörige um eine einmalige finanzielle Unterstützung bei der Volkshilfe ansuchen. Damit können Betreuungsstunden oder Pflegebedarfsmittel finanziert werden. Mehr Informationen: www.demenz-hilfe.at

Allgemeine Informationen rund um Patientenrechte und Sozialversicherung in Österreich

Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Betroffener oder Angehörige haben:

https://selpers.com/sozialversicherung-und-recht-bei-chronischer-erkrankung/

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