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Fahrtauglichkeit bei Alzheimerdemenz

Auf die eigene Mobilität verzichten zu müssen, fällt niemandem leicht. Das Auto steht dabei als Symbol für Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Was aber, wenn ein Mensch mit Alzheimerdemenz als aktiver Verkehrsteilnehmer die Orientierung verliert, das geparkte Auto nicht mehr findet oder sogar Unfälle verursacht und dies vielleicht vergisst? Bei einer Demenz, die zu Verlangsamung, mangelnder sensorischer Kompetenz, Reaktionsschwächen und sinkender Merkleistung führt, muss in jedem Fall mit Fehlverhalten und Unfällen im Autoverkehr gerechnet werden. In der Praxis ist es unmöglich anzugeben, ab welchem Stadium die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt ist.

Bei den wenigsten Autofahrern, die demenziell erkrankt sind, ist Einsicht und Freiwilligkeit gegeben den Führerschein freiwillig abzugeben und auf den eigenen fahrbaren Untersatz zu verzichten. Wie man einen Angehörigen nun vom Autofahren abhalten kann, ist ein sehr heikles und schwieriges Unterfangen. Rechtliche Möglichkeiten bietet der Gesetzgeber nicht. Oft ist es in einem frühen Stadium hilfreich als Trick eine Autoritätsperson, etwa den behandelnden Arzt oder einen Anwalt, einzuschalten, um an den Betroffenen zu appellieren das Auto stehen zu lassen. Letztlich genügt bei potenzieller Eigen- und Fremdgefährdung nicht nur der Entzug oder das „Verstecken“ des Führerscheins, vielmehr muss der Erkrankte daran gehindert werden, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Es gilt immer zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und dem Recht auf persönliche Freiheit abzuwägen.

Beruf

Menschen, die eine Demenz diagnostiziert bekommen, müssen nicht zwangsläufig sofort ihren Job aufgeben. Berufstätige mit MCI oder im Anfangsstadium einer demenziellen Erkrankung sollten sich allerdings gründlich überlegen, ob sie den Beruf noch weiter ausüben möchten und auch können. Es stellt sich die Frage, inwiefern dies noch kognitiv möglich ist beziehungsweise sie unter Umständen andere durch die beginnenden kognitiven Beeinträchtigungen in Gefahr bringen oder sich selbst verletzen könnten. Gespräche mit dem Betriebsrat, Arbeiterkammer oder dem Chef sind hilfreich diese Fragen zu beantworten, um keinesfalls eine vorschnelle Entscheidung zu treffen. Die Erkrankung zu verheimlichen ist in keinem Fall zielführend, da die Arbeitsleistung unter der Demenz zwangsläufig leiden wird. Eine Frühpensionierung ist unter krankheitsbedingten Umständen immer möglich.

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