Geistige Behinderung und Demenz
Unter den an Demenz Erkrankten befinden sich zunehmend auch geistig behinderte Menschen. Wie muss ihre spezielle Situation berücksichtigt werden?
Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen bei geistiger Behinderung
Demenzerkrankungen treten bei geistiger Behinderung im Schnitt früher und häufiger auf. Dies trifft besonders auf Menschen mit dem Down-Syndrom zu. Sie erkranken oft schon ab dem 40. Lebensjahr und zwei bis dreimal häufiger an Alzheimer. Die Demenzerkrankung wird auch schneller augenfällig, da durch eine bereits vorliegende Leistungsschwächung des Gehirns keine kognitive Reserve vorliegt, durch die die ersten Anzeichen von Demenz abgemildert oder verschleiert werden können.
Diagnosestellung Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Die Diagnosestellung gestaltet sich dennoch schwieriger, da je nach Art der Behinderung die Demenzsymptome durch die Symptome der Behinderung überlagert werden können. Außerdem ist es nicht möglich, die üblichen Tests auf Demenz, wie zum Beispiel den Uhrentest, bei Menschen mit geistiger Behinderung durchzuführen, da je nach Behinderung eine individuell eingeschränkte kognitive Leistungsfähigkeit vorliegt. Eine beginnende Demenz ist nur klar feststellbar, wenn es Vergleichsdaten von einem Zeitpunkt gibt, in dem noch keine Demenz vorlag oder die Patienten ansonsten über einen längeren Zeitpunkt beobachtet werden können und sich dabei zeigt, dass ihre Leistungsfähigkeit abnimmt. Deshalb ist es sinnvoll, vorsorglich eine regelmäßige Untersuchung ab 40 Jahren bei Menschen mit Down-Syndrom und ab 50 Jahren bei anderen geistigen Behinderungen durchzuführen.
Wie gestaltet sich die Therapie?
Die Therapie unterscheidet sich nicht von der Therapie von Demenzkranken ohne geistige Behinderung. Es gibt die Möglichkeit der Ergotherapie, um die Kranken im Alltag zu unterstützen und Musik- und Bewegungstherapie, um psychosoziale, körperliche und kognitive Fähigkeiten länger zu erhalten. Verhaltenstherapeutische Ansätze, um Schwierigkeiten auf den Grund zu gehen, besonders Gründe für Verweigerungen aufzudecken und auch Medikamentengaben, wie Antidementiva und eventuell auch Psychopharmaka, um Depressionen oder Verhaltensstörungen entgegenzuwirken.
Gibt es besondere Anforderungen an die Pflege?
Die Anforderungen an die Pflege sind von daher besonders, da ein an Demenz erkrankter Mensch mit einer geistigen Behinderung zum einen die Pflege benötigt, die eine Demenzerkrankung mit sich bringt, aber in Pflegeheimen keine Teilhabeziele, wie sie Wohn- und Arbeitseinrichtungen für geistig Behinderte anbieten, erhalten kann. Die Einrichtungen, in denen viele geistig Behinderte einen Großteil ihres Lebens verbringen, sind von der Ausstattung nicht für Demenzerkrankungen ausgelegt. Es gibt noch keine Einrichtungen, die beide Ansprüche miteinander verbinden. Zudem fällt es geistig Behinderten meist noch schwerer als nicht beeinträchtigten Demenzpatienten, einen Umzug zu verkraften, da ihnen die vertraute Umgebung und ihre Bezugspersonen Sicherheit verleihen.
Um der Situation von Demenzpatienten mit geistiger Behinderung vollständig gerecht zu werden, müssen noch einige Veränderungen in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen erfolgen.