Rechte im Job/Betroffene

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Rechte im Job/Betroffene

Im Berufsleben bleiben

„Ich bin dement, na und?“ stellt Helga Rohra, selbst von Demenz betroffen, als provokante Frage und plädiert seit Jahren für Normalität im Umgang mit Erkrankten. Für sie war die Diagnose, wie sie selbst sagt, „der Anfang eines neuen Lebens“ und sie setzt sich seitdem öffentlichkeitswirksam für Frühbetroffene ein: „Früher habe ich Sprachen gedolmetscht, heute dolmetsche ich die Gedanken und Gefühlswelten von uns für die Gesunden, die Menschen ohne Demenz“.

Mit ihrem Engagement macht sie allen Menschen Mut, die trotz Diagnose ein normales Leben weiterführen und auch ihren Job behalten wollen. Es ist möglich.

Aufgaben bewältigen trotz Demenz

Gerade Menschen, die früh von einer Demenz betroffen sind, stehen zumeist noch voll im Berufsleben. Die Diagnose ist prinzipiell noch lange kein Grund, seinen Job aufzugeben. Im Gegenteil. Eine Aufgabe zu haben, soziale Kontakte zu pflegen und einen geregelten Arbeits- und Alltag zu haben, sind wichtige und wesentliche Faktoren für die Lebensqualität – besonders für kranke Menschen, deren Selbstwert meist rapide sinkt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Prinzipiell ist keine generelle Antwort auf die Frage möglich, ob der Arbeitnehmer die Verpflichtung hat, dem Arbeitgeber seine Demenzerkrankung mitzuteilen. Eine Meldung ist jedenfalls dann verpflichtend, wenn die Krankheit – egal welche – die Aufgabenerfüllung negativ beeinflussen würde.

Laut Auskunft der Arbeiterkammer Wien wäre es beispielsweise einem Juristen, der sich an Termine und Fristen halten muss, anzuraten, da im Zuge der Demenz die zeitliche Orientierung verloren geht. Wenn allerdings keine Auswirkungen zu erwarten sind, muss es nicht gemeldet werden.

Kündigung trotz voller Arbeitsfähigkeit

Wenn es allerdings gemeldet wird, obwohl keine Arbeitsbeeinträchtigung zu erwarten ist, darf dies für den Arbeitnehmer keine Nachteile nach sich ziehen. Passiert dies dennoch, weil er deshalb gekündigt wird, empfiehlt die Arbeiterkammer sich an die Arbeiterkammer zu wenden oder einen Rechtsbeistand beizuziehen. Die Kündigung könnte gegebenenfalls aufgrund von Diskriminierung angefochten werden.

Wichtiger Hiniweis: Diese Informationen stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen in keinem Fall den Rat eines Rechtsanwalts oder Arbeitsrechtsjuristen.

Weitere Informationen: www.arbeiterkammer.at

www.sozialministerium.at

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