Arbeiten trotz Demenzerkrankung?

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Arbeiten trotz Demenzerkrankung?

Mit steigendem Pensionsantrittsalter passiert es heute öfters, dass Menschen die noch im Berufsleben stehen erkranken. Werden die ersten Symptome erkannt, ist dies allerdings noch kein Grund seinen Job vorzeitig an den Nagel zu hängen. Informieren Sie sich erst bei Ihrer Personalvertretung, Arbeiterkammer oder einschlägigen Ämtern über die Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen. Eine vorzeitige Pensionierung können Sie später immer noch in Erwägung ziehen. Gerade bei einer Demenzerkrankung ist es allerdings wichtig, weiterhin eine Aufgabe und eine Struktur im Alltag zu haben.

Den Schritt nach vorne wagen

Eine Alzheimer-Erkrankung greift in sämtliche Lebensbereiche ein. Daher ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und alle Eventualitäten auszuloten, besonders, um einen Jobverlust abzuwenden. Gerade bei Menschen, die bereits mit 50 oder 55 Jahren erkranken, spielt meist der finanzielle Aspekt eine große Rolle. Die Kinder sind oft noch zu versorgen und auch auf den gewohnten Lebensstandard vorzeitig zu verzichten, könnte zur Belastung werden.

Darüber hinaus wäre für viele Berufstätige eine abrupte Frühpensionierung ein großer Einschnitt und mit großen Ängsten besetzt. Wichtig ist somit in jedem Fall den Schritt nach vorne zu wagen und offen über die Erkrankung zu sprechen und diese nicht zu verschweigen. Früher oder später würden demenzbedingte Gedächtnislücken, Irrtümer oder Vergesslichkeit den Kollegen oder Vorgesetzten ohnehin auffallen.

Veränderungen am Arbeitsplatz durchführen

Mitunter gibt es auch an Ihrem Arbeitsplatz Möglichkeiten, um Arbeitsabläufe für Sie leichter zu gestalten oder abzuändern. Hier sind Arbeitsmediziner oder Ergotherapeuten eine hilfreiche Unterstützung. Sollte eine Vollzeitarbeit nicht mehr möglich sein, könnte auch eine Teilzeitvariante eine tragbare Lösung sein, um den Job nicht gänzlich zu verlieren.

Wurde eine Demenz bereits ärztlich bestätigt, kann es in den meisten Fällen sinnvoll sein einen Behindertenausweis zu beantragen. Menschen mit einer Behinderung haben rechtlich gesehen einen besonderen Kündigungsschutz. In diesen Belangen hilft die Arbeiterkammer mit fundierter Rechtsauskunft weiter, aber auch das Sozialministerium ist eine wichtige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema „Beruf und Behinderung“.

Weitere Informationen unter:

Sozialministerium: http://www.sozialministerium.at/site/Soziales/Menschen_mit_Behinderungen/

Arbeiterkammer: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitundbehinderung/index.html

Projektseite Arbeit und Behinderung:

http://www.arbeitundbehinderung.at/

http://www.behindertenarbeit.at

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