Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen

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Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen

Eine barrierefreie Dusche, die Verbreiterung von Türen, damit ein Rollstuhl durchpasst, die Installation von Treppenliften oder das Beseitigen von Stolperfallen – all dies sind Maßnahmen, die bei fortschreitender Demenzerkrankung häufig notwendig werden.

Oft sind Adaptierungen die einzige Möglichkeit, um den Verbleib des Patienten in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Diese Sanierungen sind meist mit hohen Kosten verbunden, können jedoch durch Förderungen zumindest teilfinanziert werden. Je nach Bundesland liegen unterschiedliche Richtlinien sowie Förderkriterien vor.

Personelle und bauliche Voraussetzungen

Alle Förderungen haben personengebundene sowie bauliche Voraussetzungen. Der Antragsteller muss in der Regel seinen Hauptwohnsitz im geförderten Objekt haben sowie einen Nachweis über die Behinderung erbringen. Dafür sind entweder ein Behindertenausweis (Grad der Behinderung) oder auch Pflegegeldbescheid erforderlich.

Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter bzw. Nutzungsberechtigte von Wohnungen sind anspruchsberechtigt. Art und Höhe der Förderung hängt auch von der Finanzierungsform ab. Bei Aufnahme von Fremdmitteln (z.B. Bankkredit) wird meist ein Annuitätenzuschuss, bei der Finanzierung durch Eigenmittel in vielen Bundesländern ein Einmalzuschuss gewährt.

Gut geplant, optimal gefördert

In den meisten Bundesländern wird darüber hinaus ein Beratungsgespräch mit zuständigen Mitarbeitern der jeweiligen Ämter vor Durchführung der Sanierung unbedingt empfohlen. Somit können Umbaumaßnahmen und -Finanzierung entsprechend geplant werden. Empfohlen wird in Wien etwa ein Informationsgespräch bezüglich der technischen Ausführung im Info-Point der MA 25 / MA 50 in Wien 20, Maria-Restituta-Platz 1.

Hilfreich ist es, bereits Angebote bzw. detaillierte Kostenvoranschläge vorzulegen. Beim behindertengerechten Umbau von Badezimmern muss etwa in Wien zum Beispiel folgendes beachtet werden:

  • In den Kostenvoranschlägen (oder Rechnungen) für Sanitärinstallationen muss unbedingt angeführt werden, dass es sich um behindertengerechte Einbauten handelt.
  • Ist die behinderte Person innerhalb der Wohnung auf die Benützung eines Rollstuhles angewiesen, muss der Einstieg in Duschtassen usw. bodengleich ausgeführt werden.

In Wien beträgt die Förderung: 75 % der angemessenen förderbaren Baukosten (max. 12.000,- EUR) in Form eines einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschusses (25 % Eigenkapital) oder bei einer 10-jährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich 10 % der angemessenen förderbaren Baukosten oder bei einer 15-jährigen Darlehenslaufzeit Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von jährlich 6 % der angemessenen förderbaren Baukosten.

Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde über Art und Ausmaß der Leistung:

www.wien.gv.at

www.wohnbau.steiermark.at

www.tirol.gv.at

www.ktn.gv.at

www.burgenland.at

www.behinderung-vorarlberg.at

www.salzburg.gv.at

www.land-oberoesterreich.gv.at

www.noe.gv.at

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