PEG-Sonde Teil 2

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PEG-Sonde Teil 2

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Die Anlage einer PEG Sonde erfolgt immer auf Basis eines medizinisch begründeten Behandlungszieles. Alleine zur Pflegeerleichterung darf eine solche Sonde nicht gelegt werden. Da es sich um einen chirurgischen Eingriff handelt, ist jedenfalls die Einwilligung der Patientin/des Patienten notwendig.

Ist diese/r nicht mehr einsichts- und urteilsfähig, wäre, sofern vorliegend, eine PatientInnenverfügung für die Entscheidung bindend. Liegt diese nicht vor, fällt es dem qualifiziert vorsorgebevollmächtigten Angehörigen oder der Sachwalterin/dem Sachwalter zu eine Entscheidung für oder gegen diesen Eingriff zu treffen. In manchen Krankenhäusern gibt es ethische Besprechungen oder palliative Besprechungen während dieser ärztliche Personen, Pflegepersonen und die Angehörigen gemeinsam eine Entscheidung treffen.

Die bedürfnisorientierte und bedarfsgerechte Ernährung von pflegebedürftigen Menschen mit Demenz stellt hohe Ansprüche an pflegende Personen. Im fortgeschrittenen Stadium der Demenz haben die Erkrankten oft Schwierigkeiten, sich selbst zu ernähren oder auch mit Unterstützung Nahrung aufzunehmen. Die Sorge der Angehörigen aber auch des ärztlichen und pflegerischen Teams die Patientin/den Patienten nicht „verhungern und verdursten“ zu lassen ist meist das Leitmotiv im Entscheidungsprozess um die „richtige“ Form der Ernährung. Die Ernährung von Menschen mit Demenz mittels perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG) wird jedoch kontrovers diskutiert.

Durch den Abbau der kognitiven Fähigkeiten wird Hunger und Durst nicht mehr als solches wahrgenommen und nicht mehr in den logischen Zusammenhang mit dem Vorgang des Essens und Trinkens gesetzt. In weiterer Folge kann der Vorgang des Kauens und Schluckens nicht mehr reproduziert werden. Häufig bildet sich eine irreversible (bleibende) neurogene Dysphagie (Schluckstörung) als Ursache der Mangelernährung.

Mit der Anlage einer PEG Sonde und der Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung über dieselbe sollen:

  1. die Überlebenszeit verlängert,
  2. die Lebensqualität erhalten oder wiederhergestellt,
  3. eine Aspirationspneumonie (eine Infektion in Folge des Einatmens von Essensstücken oder Flüssigkeit) verhindert,
  4. Druckulcera (Wundliegen) verhindert und
  5. die Folgen von Mangelernährung verhindert werden.

Die aktuellen Studienergebnisse zeigen keine eindeutigen Belege zur Lebensverlängerung, Reduktion von Komplikationen oder der Besserung der Lebensqualität durch Sondenernährung bei Menschen mit einer fortgeschrittenen dementiellen Erkrankung.

Das ethische Dilemma dieser Problematik wird vielfach aufgegriffen und diskutiert.

Da das sukzessive Einstellen der Nahrungsaufnahme im Rahmen des Endstadiums der Demenz nicht die Ursache des Sterbens, sondern einer seiner Begleitumstände sein könnte, erscheint es ethisch eher geboten, dem betroffenen Menschen und seinen Angehörigen in dieser Situation Zuwendung, Unterstützung und Verständnis anzubieten, als den vielleicht sicherer erscheinenden Weg einer Ernährung per Sonde vorzuziehen.

Die betroffenen Menschen und deren Angehörige sollten gleichfalls nicht von ärztlicher Entscheidungsmacht überrollt werden, aber auch nicht alleine gelassen mit den Ängsten und Sorgen, welche mit dem Thema Mangelernährung bei Menschen mit Demenz auftreten.

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