Selbständigkeit Patient
Selbständig bleiben und vorsorgen
Das Ziel jedes an Alzheimer erkrankten Menschen ist wohl, die Selbständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Und obwohl vieles aktiv dafür getan werden kann, den Verlust hinauszuzögern, ist es leider nicht möglich, ihn zu verhindern. Empfehlenswert ist in jedem Fall der frühzeitige Beginn einer Therapie, aber auch, so früh wie möglich, Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen.
Medikamentöse Therapie und alternative Beschäftigung
Die Einnahme von Medikamenten der Gruppe der Acetylcholinesterase-Inhibitoren oder NMDA-Antagonisten („Antidementiva“, „Memantin“) gehören zur Standardtherapie. Viele Ärzte empfehlen zusätzlich die Einnahme pflanzlicher Präparate, wie zum Beispiel Ginkgo biloba. Aus dieser Pflanze wird ein Extrakt erstellt, der hirnzellschützende Wirkung haben soll.
Neben der medikamentösen Therapie ist viel Bewegung in der freien Natur, aber auch das Pflegen sozialer Kontakte wichtig. Beschäftigung, wie Kreuzworträtsel, Sudoku oder auch das Erlernen eines Instruments, hält das Gedächtnis zumindest auf Trab und stimuliert die Zellen. Überfordern Sie sich aber nicht. Und scheuen Sie sich nicht, wenn manches nicht mehr so gut klappt, sich helfen zu lassen. Scham ist ein schlechter Begleiter.
Vorsorge treffen für den Ernstfall
Im Zuge der Demenzerkrankungen wird es trotzdem immer schwieriger, Entscheidungen zu treffen. Handlungsabläufe fallen schwerer. Und Fakten können eines Tages gar nicht mehr erfasst werden. Bevor im schlimmsten Fall das Gericht ein Sachwalterverfahren einleitet, können Sie Vorkehrungen treffen. Sie können mittels Patientenverfügung medizinische Wünsche äußern, ob zum Beispiel im Falle einer Nahrungsverweigerung eine Magensonde gelegt werden soll.
Es ist aber auch möglich eine Vorsorgevollmacht niederzuschreiben. Diese kann regeln, wie und wo im besten Fall die Pflege erfolgen soll oder wer die finanziellen Agenden übernimmt. Jeder volljährige Mensch kann auch durch eine Sachwalterverfügung vorsorglich festlegen, wer im Falle des Verlustes seiner Entscheidungs- und Geschäftsfähigkeit diese übernehmen soll.
Obwohl die Testierfähigkeit trotz Sachwalterschaft in manchen Fällen möglich ist, empfiehlt sich rechtzeitig ein Testament zu verfassen. Wird dieses durch einen Notar im österreichischen Zentralen Testamentsregister hinterlegt, wird gleichzeitig sichergestellt, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird.