Berufstätigkeit: Wann aussteigen?

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Berufstätigkeit: Wann aussteigen?

Berufstätig bleiben oder Frühpensionierung

Selten sind Menschen, die an Alzheimer erkranken, jünger als 65. Doch es gibt Patienten, die noch im Berufsleben stehen und die die Diagnose „präsenile Demenz vom Alzheimertypus“ oder die einer anderen Demenzart erhalten. Prinzipiell ist es empfehlenswert, den Arbeitsplatz zu behalten. Denn regelmäßige Beschäftigung ist wichtig, um die Selbständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Es gilt allerdings zu beachten, dass in manchen Fällen der Arbeitgeber unbedingt informiert werden muss. Kann die Arbeit nicht mehr fortgeführt werden, besteht für Sie die Möglichkeit um Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension anzusuchen. Auch Ihr Alltag gehört entsprechend neu strukturiert und Abläufe sollten vereinfacht werden.

Selbständigkeit in allen Lebenslagen erhalten

Nach der Diagnose gilt es den Alltag zu strukturieren. Dies gibt Sicherheit und wird auch durch Rituale verstärkt. Gleiche Abläufe sind ebenfalls hilfreich. Wichtig ist auch, Dinge zu vereinfachen und komplexe Aufgaben zu reduzieren. Allerdings sollten Sie sich keinesfalls unterfordern, aber auch nicht überfordern.

Ziel ist, Unterstützung, da wo sie notwendig ist, zu bekommen und sich nicht entmündigen zu lassen. Das stärkt das Selbstbewusstsein und gibt das Gefühl, wertvoll und nützlich zu sein. Dies gilt auch, wenn Sie im Berufsleben stehen und die Möglichkeit sehen, in Ihrem Job zu bleiben. Unterstützung von Ihrer Umwelt anzunehmen und klare Verhältnisse zu schaffen, ist ratsam.

Möglichkeit auf Frühpensionierung in Betracht ziehen

Eine versicherte Person hat Anspruch auf Individualität- bzw. Berufsunfähigkeitspension, wenn die Invalidität/Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate dauern wird. Zudem muss die Mindestversicherungszeit erfüllt sein und es darf kein Anspruch auf Alterspension vorliegen. Man gilt dann als berufsunfähig, wenn die Arbeitsfähigkeit infolge Erkrankung auf weniger als die Hälfte derjenigen einer vergleichbaren gesunden Person herabgesunken ist.

Ob Invalidität vorliegt, muss über eine ärztliche Begutachtung festgestellt werden. Genaue Auskunft gibt die österreichische Pensionsversicherungsanstalt oder informieren Sie sich näher bei der Arbeiterkammer über Ihre Möglichkeiten.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen in keinem Fall den Rat eines Rechtsanwalts oder Arbeitsrechtsjuristen.

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