Was zahlt meine Haftpflichtversicherung nach der Diagnose Demenz?

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Was zahlt meine Haftpflichtversicherung nach der Diagnose Demenz?

Stellen Sie sich vor, Sie betreuen Ihre demenzkranke Mutter in ihrem Haushalt und kehren gerade von einem wichtigen Termin nach Hause zurück. Als sie den ersten Schritt in den Flur der Wohnung machen, spüren Sie etwas Nasses und Kaltes in Ihren Schuhen. Sie sehen nach unten und bemerken sofort eine große Wasserlacke am Vorzimmerboden. Sofort laufen Sie ins angrenzende Badezimmer, in dem der Wasserhahn voll aufgedreht vor sich hin rauscht. Hektisch unterbrechen Sie sofort die Wasserzufuhr, aber das Unglück ist schon geschehen – die halbe Wohnung steht unter Wasser.

Was ist passiert?

Auf Nachfrage finden Sie heraus, dass ihre Mutter das Bad putzen wollte. Nachdem sie begonnen hatte Wasser in einen Kübel zu füllen, habe sie sich dann doch spontan entschieden in der Küche zu putzen zu beginnen, aber unglücklicherweise darauf vergessen, dass der Wasserhahn im Badezimmer noch voll aufgedreht war.

Zahlt die Versicherung?

Natürlich werden Sie sich in besagtem Fall an Ihre Haftpflichtversicherung wenden, um den entstandenen Schaden von dieser decken zu lassen. Aber ist diese überhaupt verpflichtet Schäden zu bezahlen, die ein Demenzkranker unbeabsichtigt verursacht hat?

Bestehende Haftpflichtversicherungen

Für Personen, die schon jahrelang eine Haftpflichtversicherung besitzen, muss laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) eine neu aufgetretene Demenzerkrankung nicht zwingend gemeldet werden. Die Beiträge werden in dem Fall wie bisher weiterbezahlt, jedoch kann es passieren, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt. Das könnte passieren, wenn der Versicherte im Rahmen seiner Demenzerkrankung im juristischen Sinne „nicht mehr deliktsfähig“ ist. Damit meint man, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist zu erkennen, dass ihr/sein Verhalten Schaden verursachen könnte und daher auch nicht in der Lage ist, einen eventuellen Schaden zu verhindern. Ist eine Person also ab einem fortgeschrittenem Stadium der Demenz nicht mehr deliktfähig, so kommt die Versicherung auch zumeist nicht für entstandene Schäden auf. In diesem Fall könnten Sie eine bestehende Haftpflichtversicherung kündigen, da Sie zwar Beiträge zahlen würden, aber keine Leistung erwarten könnten. Etwas anders sieht die Situation bei beginnenden Demenzkranken aus, die bei Schäden, die sie in ihren klaren Momenten verursachen, auf jeden Fall noch von einer gewöhnlichen Haftpflichtversicherung profitieren können.

Familienhaftpflichtversicherung greift bei Verletzung der Aufsichtspflicht der Angehörigen

Auch für Demenzkranke, die in ihrem häuslichen Umfeld von Angehörigen gepflegt werden, kann das aufrechterhalten einer Familienhaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Versicherung die Demenzerkrankung des Angehörigen im selben Haushalt gemeldet wird, da die Haushaltsversicherung bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht pflegender Angehöriger für entstandene Schäden aufkommen wird. Das bedeutet aber auch, dass von Angehörigen erwartet wird, den Haushalt so zu organisieren, dass die Demenzkranken möglichst keinen Schaden anrichten können (Gegenstände unerreichbar aufbewahren, Kindersicherungen etc.)

In unserem Beispiel hätten Sie Ihre Aufsichtspflicht dann vernachlässigt, wenn Ihre Mutter bereits in der Zeit vor Ihrer Abwesenheit regelmäßig Putzvorhaben gezeigt hätte, der Eintritt eines Schadens durch dieses Verhalten also vorhersehbar gewesen wäre. In dem Fall hätte auch eine Familienhaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

Gespräch mit der Versicherung suchen

Prinzipiell gilt, dass eine Versicherung nicht jede Person versichern muss, sondern es aus verschiedenen Gründen ablehnen könnte ein Vertragsverhältnis einzugehen. Einer dieser Gründe könnte eine bestehende Demenzerkrankung sein, die vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung unbedingt gemeldet werden muss. Je nach Versicherung wird es eventuell trotzdem möglich sein eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, oft ist dies jedoch mit erhöhten Beitragszahlungen verbunden. Es ist in jedem Fall ratsam, das Gespräch mit Ihrer Versicherung zu suchen, da diese teilweise spezielle Tarife mit sogenannter „Deliktunfähigkeitsklausel“ für Demenzkranke anbieten. In derartigen Tarifen sind die Betroffenen versichert, sodass Schäden auch bei dieser Erkrankung tatsächlich bezahlt werden.

Für weiter Informationen zum Thema Demenz und im speziellen Versicherungen bei Demenzerkrankungen besuchen Sie die Homepage der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bietet auch einen umfassenden jedoch kostenpflichtigen Ratgeber an:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft (2017): Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer, 208 Seiten, 6 €

Quellen:

  • https://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/archiv-alzheimer-info/haftpflichtversicherungen-fuer-demenzkranke-halten-nicht-immer-was-sie-versprechen.html
  • https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/alz/pdf/factsheets/infoblatt22_haftung_haftpflichtversicherung.pdf

 

 

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