Klinische Studien
Das Für und Wider klinischer Studien ist bekannt. Befürworter argumentieren, dass ohne Versuche keine Forschung über die Wirksamkeit von Medikamenten möglich wäre. Gegner sprechen von Menschen als „Laborratten und Versuchskaninchen“, die geschützt werden müssten.
Studien sind heutzutage für den Patienten allerdings sehr transparent und unterliegen strengen Kontroll- und Sicherheitsauflagen. Sie dürfen erst nach Genehmigung durch eine Ethikkommission und des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gestartet werden. Letztlich liegt es im freien Ermessen jedes Einzelnen, ob er teilnimmt oder nicht. Doch wie kann ein Mensch, der an Demenz erkrankt ist, eine so gewichtige Entscheidung treffen? In Österreich spricht die Bioethikkommission Empfehlungen für den Fall der Fälle aus.
Top-Forschungsthema Alzheimer
Die Entwicklung wirksamerer Alzheimer-Medikamente oder gar welcher, die die Erkrankung stoppen oder verhindern, hat bei Pharmaunternehmen weltweit hohe Priorität. Leider haben sich aussichtsreiche Präparate im Praxistest nicht bewährt und zeigten keine Erfolge beim Patienten. Die Forschung läuft auf Hochtouren, weshalb auch in den nächsten Jahren die Teilnahme an klinischen Studien, um die Wirksamkeit zu erproben, nicht an Bedeutung verlieren wird und unerlässlich ist.
Ist eine Teilnahme an klinischen Studien möglich?
Ist ein Mensch nicht geschäftsfähig beziehungsweise nicht einwilligungsfähig, führt dies in ethischer als auch in rechtlicher Sicht zu Herausforderungen, da für eine Studienteilnahme prinzipiell die Fähigkeit zur Zustimmung gegeben sein muss. Aus den Empfehlungen der österreichischen Bioethikkommission aus dem Jahre 2013 geht hervor, dass bei dauerhaft nicht einwilligungsfähigen Menschen, wozu demenzkranke Menschen gehören, „die Umsetzung des mutmaßlichen Willens der oder des Betroffenen“ maßgeblich sei. Im Rahmen einer Heilbehandlung, bei der eine Verbesserung des Zustandes des Patienten angestrebt wird, so die Kommission, wäre eine Teilnahme somit vertretbar. Im Rahmen eines Heilversuches, in dem neue Verfahren eingesetzt werden, bedarf dies aus ethischer Perspektive allerdings einer genauen Nutzen-Risiko-Abschätzung. Bei Forschungsprojekten ohne individuellen Nutzen für den Betroffenen, wohl aber für andere Personen, die dieser Krankheitsgruppe angehören (sogenannte gruppennützige Forschung) wären ethisch ebenso vertretbar und grundsätzlich zuzulassen.