Testierfähigkeit: gültiges Testament trotz Demenz

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Testierfähigkeit: gültiges Testament trotz Demenz

Nur wer frei und unbeeinflusst Entscheidungen treffen kann ist juristisch betrachtet fähig ein Testament zu machen. Die Entscheidung trifft im Zweifelsfall der Neurologe.

Unter Testierfähigkeit verstehen Juristen die Fähigkeit ein Testament zu machen. Die Testierfähigkeit ist eine Form der Geschäftsfähigkeit. Damit ein Testament in Österreich gültig ist, muss der letzte Wille bestimmt, mit Überlegung, ernst und frei von List, Beeinflussung oder Irrtum ausgedrückt werden. So steht es im Gesetz. Wer die Bedeutung und die Folgen des Testamentes verstehen kann, ist in der Lage seinen letzten Willen gültig zu formulieren. Das gilt auch für Demenzkranke.

Testierfähigkeit und Demenz

Demenzkranke ältere Menschen sind von verschiedenen kognitiven Einschränkungen betroffen. Orientierungslosigkeit, Verkennen von Personen und affektive Störungen sind häufige Folgen der Erkrankung. Wenn es um die Testierfähigkeit geht, stehen die Fähigkeiten des Verstandes nicht so sehr im Vordergrund. Die Frage ist, ob die Patientin oder der Patient frei im Willensentschluss war. Im Streitfall muss die Testierunfähigkeit vor Gericht bewiesen werden. Zweifel an der freien Willensbildung des Erblassers reichen nicht aus um ein Testament ungültig zu machen. Ein Gutachter muss mit ausreichender Sicherheit die Testierunfähigkeit feststellen.

Testament machen mit Dementen

Wer eine demente Person betreut und im Alltag unterstützt, wird ihr auch bei der Erstellung des letzten Willens helfen. Dabei sind einige Punkte zu beachten. Die kognitiven Fähigkeiten dementer Personen verschlechtern sich meist langsam und stetig. Deshalb ist es empfehlenswert bald nach einer Demenzdiagnose an das Testament zu denken. Dabei ist zu beachten, dass die Diagnose Demenz alleine die Testierfähigkeit nicht einschränkt. Ist die Krankheit bereits fortgeschritten, sollte das Testament unbedingt in Beisein eines Notars erstellt werden. Obwohl Notare keine Mediziner sind, können sie sich davon überzeugen, dass sich der Erblasser unbeeinflusst seinen Willen bilden konnte und das auch in der Urkunde vermerken. Bestehen Zweifel an der Testierfähigkeit, können Sie ein Gutachten beim Neurologen einholen. Wenn es nach dem Ableben des Erblassers zum Streit kommt, dient das Gutachten zum Beweis, dass das Testament gültig ist.

Testierfähig in luziden Momente

Obwohl der Dauereffekt der Demenzpatienten einschränkt, kann es sein, dass sie luzide Momente haben. Theoretisch kann ein Patient in einem solchen Moment testierfähig sein. Die Beweislast trifft allerdings den, der den luziden Moment behauptet. Kommt es zum Streit, sollte ein entsprechendes Gutachten vorliegen.

Sonderfall Sachwalterschaft

Personen, die im Alltag nicht geschäftsfähig sind, bekommen einen Sachwalter zur Seite gestellt. In der gültigen Fassung des Erbrechts, die Anfang 2017 in Kraft getreten ist, können auch Personen mit Sachwalter ein Testament machen. In manchen Fällen sind dafür zusätzliche Zeugen nötig oder der letzte Wille muss vor Gericht erklärt werden. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit einem Notar.

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