Erholung trotz Pflege-Alltag

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Erholung trotz Pflege-Alltag

Die Belastung für pflegende Angehörige von demenzkranken Familienmitgliedern ist enorm. Einerseits drückt der Umgang mit Verhaltensänderungen auf die Psyche und andererseits werden bei der physischen Pflege (Heben, Umlagern, gestörte Nachtruhe) schnell die eigenen Grenzen überschritten.

Angehörige müssen sich selbst daher regelmäßig in die Pflicht nehmen und auf sich schauen – in einem aufreibenden Pflege-Alltag leichter gesagt als getan. Unterstützung gibt es vom Bund, der die Kosten für die Ersatzpflege teilweise übernimmt.

Ausspannen und abschalten

Oft genügt es schon sich bewusst Auszeiten vom Pflege-Alltag zu nehmen. Ein regelmäßiger Urlaub, der der Regeneration nachhaltig dient, sollte aber zumindest zwei Wochen dauern. Im Normalfall braucht ein Mensch zwei, drei Tage, um sich auch geistig von der Arbeit oder dem Pflege-Alltag zu verabschieden. Erst dann können Geist und Körper sich auf die reine Erholung einlassen.

Bei pflegenden Angehörigen ist es besonders wichtig auch geistig abzuschalten, da ihre Gedanken häufig von Sorgen und Schuldgefühlen geprägt sind: wie geht es der erkrankten Person? Bewältigt die Ersatzpflege alle Aufgaben zufriedenstellend? Dazu helfen gezielte Aufenthalte in einem Wellness- oder Kurhotel, die in der Regel entsprechende Angebote aufweisen.

Meditation, Qi Gong, Schlammpackungen oder Yoga wirken unterstützend, um die Seele wirklich frei baumeln zu lassen.

Finanzielle Zuwendungen für pflegende Angehörige

Wenn Sie seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen (Pflegestufe 3-7 oder demenziell erkrankt) pflegen und selbst wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sind, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung.

Sie müssen sich dazu von einer professionellen oder privaten Ersatzpflege vertreten lassen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig von der Pflegegeldstufe. Diese Leistung können Sie maximal für insgesamt vier Wochen pro Jahr beantragen. Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche (Ausnahme bei Demenz: 4 Tage). Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des pflegenden Angehörigen darf 2.000 € (bei Pflegestufe 1-5) bzw. 2.500 € (bei Pflegestufe 6,7) nicht übersteigen.

Anträge und weitere Informationen erhalten Sie online  oder telefonisch unter 0800 20 16 22 (Pflegetelefon).

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