Kriterien für die 24 Stunden Betreuung – Teil 1

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Kriterien für die 24 Stunden Betreuung – Teil 1

Thema: Allgemein

2007 wurde die 24 Stunden Betreuung legalisiert. Ende 2008 wurde mit dem § 21b des Bundespflegegeldgesetzes die zusätzliche Fördermöglichkeit der 24 Stunden Betreuung geschaffen.

Die 24 Stunden Betreuung wird von Frauen und Männern aus den östlichen Nachbarländern basierend auf der Gewerbeberechtigung zur Personenbetreuung durchgeführt. Personenbetreuung ist ein freies Gewerbe und an keine fachlichen Kenntnisse geknüpft.

In den meisten Fällen werden die Betreuungskräfte über sogenannte (Pflege-) Agenturen oder andere AnbieterInnen gefunden. Eine weitere Möglichkeit sind Internetplattformen die nach der Logik einer Partnersuche – Webseite funktionieren. Betreuungskräfte und Suchende geben jeweils ihr Profil ein und können einander so finden oder werden über das dahinter laufende System zusammengeführt.

Vor der Suche nach einer passenden Betreuungskraft ist es sinnvoll zu überlegen, welche Kriterien diese erfüllen soll. Vielleicht können Sie sich innerhalb der Familie austauschen oder eine Pflegeberatung zu einer Einschätzung bitten und eine Liste verfassen. Scheuen Sie sich nicht ganz banale Punkte (das mögliche Geschlecht der Betreuungsperson, die Rauchergewohnheiten, ist ein Führerschein vorhanden, u.v.m.) genauso anzuführen, wie auch fachliche Voraussetzungen.

Bitten Sie um ein Erstinformationsgespräch vor Ort. So können Sie einen persönlichen Eindruck gewinnen, alle Fragen stellen und auch das gesamte zu erwartende Betreuungsspektrum kann klar erfasst werden. Insbesondere die Details der Kostenaufstellung sollten für Sie klar und eindeutig sein.

Die Standesregeln geben Auskunft, welche Leistungen von den Agenturen oder AnbieterInnen von 24 Stunden Betreuung jedenfalls erbracht werden muss. Planen Sie bei der Kostenaufstellung mit ein, dass die Betreuungskräfte zusätzlich Strom, Heizung, Wasser verbrauchen und selbstverständlich auch Essen und Trinken benötigen. Wenn sie einen Aufschlag von 200 Euro monatlich berücksichtigen, sollte dies ausreichend sein.

Überprüfen Sie, ob die vorliegende Pflegestufe passend ist oder stellen Sie einen Erhöhungsantrag für Ihren Angehörigen. Wenn Sie sich unsicher sind, kann eine Pflegeberatung den Pflegebedarf einschätzen. Die Zuerkennung der oben erwähnten

 

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